Orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Je nach Beruf verbringen wir einen Großteil unseres Arbeitslebens in Spezialschuhen. Vor allem bei stehenden Berufen führt eine optimale Versorgung mit orthopädischen Einlagen zu weniger Beschwerden und mehr Wohlbefinden.

Indikationen für eine Versorgung mit orthopädischen Einlagen sind u. a.:

  • Fußfehlstellungen (z. B.: (Knick-)Senk- Spreizfuß, Hohlfuß, Klumpfuß, Ballenfuß und Sichelfuß)
  • Gelenkinstabilität
  • Arthrose (Sprunggelenk, Fußwurzel und Großzehengrundgelenk)
  • Hallux valgus und Hallux rigidus
  • Rheumatische Fußbeschwerden
  • Spreizfußbeschwerden
  • Plantarfasciitis
  • Fersensporn
  • Achillessehnenentzündung
  • Haglundferse
  • Knie- und Hüftbeschwerden
  • Haltungsschäden der Wirbelsäule, z. B. Hohlkreuz

Die Einlagenversorgung bei Arbeitssicherheitsschuhen unterliegt dabei diversen Bestimmungen. Die DGUV Regel 112-191 (BGR 191) schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen.

Wir setzen bei der Einlagenversorgung auf die Arbeitssicherheitsschuhe der  Firmen Atlas und Elten.

Ausschließlich für Schuhe dieser beiden Firmen können wir Ihnen garantieren, dass die Baumusterschutzprüfung des Sicherheitsschuhs bestehen bleibt. Das gilt für die überwiegende Anzahl der aktuellen Modelle, bei denen der Hersteller auf die Konformität bezüglich der BGR 191/1 hinweist.

Für eine verbindliche Auskunft bringen Sie bitte Ihre Arbeitssicherheitsschuhe mit der Originaleinlegesohle im Originalkarton zum Beratungstermin mit.

Selbstverständlich versorgen wir Sie auch mit maßgefertigten orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen nach DGUV 112-191 (BGR 191).

Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisung für das Tragen orthopädischer Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen.

Eine Beratung bzw. das Anfertigen neuer Abdrücke ist jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin möglich.

Weitere Informationen!

Die Kostenübernahme erfolgt bei Sicherheitsschuhen nicht durch die gesetzliche Krankenkasse, sondern durch:

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter.

Erforderliche Unterlagen zur Kostenübernahme

  • GO100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte: Download
  • GO130 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Download
  • GO134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers: Download
  • Ärztliche Befundbericht (Facharzt für Orthopädie)
  • Datenschutzerklärung (nur für OSM wichtig)

Bundeseinheitliche Hotline anrufen: Tel.: 0800 – 4555500