Kompressionsstrümpfe

Kompressionstrümpfe erzeugen von außen Druck auf das Gewebe des umschlossenen Beines, um dessen geschädigtes Venen- oder Lymphsystem zu entlasten. Außerdem werden Kompressionsstrümpfe temporär bei langen Reisen und besonders stehintensiven Berufen eingesetzt.

Die Wallenborn Sporthopädie GmbH setzt auf die Kompressionstrümpfe von Sigvaris. Das Schweizer Unternehmen bietet eine große Auswahl an Formen, Materialien und Farben und vereint so medizinische Wirksamkeit mit ästhetischen Ansprüchen.

Die Kompressionstherapie wird in der Regel von einem Arzt bei folgenden Krankheiten verordnet:

  • Venenentzündung
  • Thrombose
  • Krampfadern
  • Nachbehandlung von Venenoperationen
  • Sklerotherapie und allen anderen Formen der Krampfadernbehandlung
  • Chronische Venöse Insuffizienz (CVI)
  • Bei allen venös bedingten Beinbeschwerden (z.B. schwere Beine, Schwellungsgefühl, Schmerzen)

Weitere Indikationen sind:

  • Venöse Beinbeschwerden oder Krampfadern in der Schwangerschaft
  • Thromboseprophylaxe und Vorbeugung von Schwellung und Stauung auf Fernreisen
  • Lymph- und  Lipödem

Bei Hilfsmitteln fällt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 33 Absatz 8 und § 61 des SGB V) eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten des Hilfsmittels, begrenzt auf mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Versorgungsfall an. Ausgenommen davon sind Patienten, die einen auf das Kalenderjahr der Versorgung (Tag der Abgabe) gültigen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse vorlegen.

Für eine bestmögliche Versorgung ist eine Vermessung zwischen 09.00 – 10.30 Uhr oder direkt nach einer Lymphdrainage empfehlenswert. Ein Termin ist nicht erforderlich.

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